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Bunt statt Betongrau - Künstlerische Neugestaltung der Brücken- und Lärmschutzbauwerke des Betuwe-Linie-Ausbaus durch lokale Kunstprojekte

Die FDP-Ratsfraktion stellt folgenden Antrag an den Rat der Stadt Voerde:

FDP Ratdfraktion

Antrag:

  1. Gestaltungskonzept für die Betuwe-Brückenbauwerke:

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur künstlerischen und stadtbildgerechten Gestaltung der im Zuge des Betuwe-Linie-Ausbaus neu errichteten Brücken- und Stützbauwerke (insbesondere der prominenten Betonflächen) im Stadtgebiet Voerde zu erarbeiten.

  1. Einbindung lokaler Akteure:

Die Ausarbeitung und Umsetzung der Gestaltung soll gezielt unter Einbindung von lokalen Künstlerinnen und Künstlern, Voerder (Kunst-)vereinen sowie im Rahmen von Kunst- und Sozialprojekten der örtlichen Schulen und Jugendeinrichtungen erfolgen (z. B. im Rahmen von Schülerwettbewerben oder Fassadenkunst-Workshops).

  1. Kooperation mit der Deutschen Bahn:

Die Verwaltung nimmt frühzeitig Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG als Bauherrin auf, um die rechtlichen Rahmenbedingungen (Gestattungsverträge, Unterhaltungspflichten) zu klären und eine direkte finanzielle oder bauliche Unterstützung im Rahmen von Umfeld- und Ausgleichsmaßnahmen zu vereinbaren.

  1. Finanzierungs- und Sponsoringkonzept:

Zur Gegenfinanzierung der Material- und Umsetzungskosten erarbeitet die Verwaltung ein Finanzierungsmodell, das u. a. folgende Säulen prüft und kombiniert:

  • Mittel der Deutschen Bahn AG (z. B. Sponsoring, Kulanzfonds, Restmittel aus Umfeldgestaltungen).
    • Förderprogramme des Landes NRW (z. B. Förderprogramm „Heimat-Scheck“ / „Heimat-Fonds“ des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW oder Kulturfördermittel).
    • Sponsoring durch lokale und regionale Unternehmen (z. B. Gewerbeverein Voerde, lokale Handwerks- und Industriebetriebe, Sparkasse/Volksbank).
  • Frist zur Berichterstattung:

Die Verwaltung wird gebeten, dem zuständigen Fachausschuss spätestens bis zum Ende des 1. Quartals 2027 (31. März 2027) ein erstes konkretes Konzept inklusive Standort Priorisierung, Machbarkeitsprüfung und Finanzierungsvorschlag zur Abstimmung vorzulegen.

Begründung:

Der Ausbau und die Elektrifizierung der Güterzugstrecke (sog. Betuwe-Linie) ist ein zentrales Infrastrukturprojekt für unsere Region, dass wir für eine nachhaltige Verkehrs- und Logistikwende grundsätzlich begrüßen. Gleichzeitig hinterlässt der Ausbau in unserem Stadtbild massive spürbare Spuren: Neue Eisenbahnüberführungen, Betonstützwände und Lärmschutzstrukturen dominieren an mehreren Stellen das Voerder Erscheinungsbild mit monotonem Betongrau.

Diese Barriere artigen Flächen wirken auf viele Bürgerinnen und Bürger als visuelle Belastung und laden ungestaltet erfahrungsgemäß zu wilden, unansehnlichen Schmierereien ein, deren Beseitigung die Kommune und die Bahn regelmäßig hohe Summen kostet.

Eine gezielte, hochwertige und künstlerische Gestaltung bietet für Voerde mehrfache Vorteile:

  • Aufwertung des Stadtbildes & Identifikation: Durch motivische Bezüge zur Historie Voerdes, zur niederrheinischen Natur oder zum Thema Mobilität verwandeln wir triste Betonwände in einladende Hingucker und stärken das Heimatgefühl.
  • Prävention gegen Vandalismus: Erfahrungswerte aus vielen Nachbarkommunen zeigen, dass professionell oder im Rahmen von Schülern gestaltbar ausgemalte Flächen („Street-Art“ / Wandmalerei) von der Wandmalerei-Szene respektiert und deutlich seltener beschmiert werden. Das spart langfristig Reinigungskosten.
  • Jugend- und Kulturförderung: Wenn Voerder Schülerinnen und Schüler ihre eigene Stadt aktiv mitgestalten, fördert dies das Verantwortungsbewusstsein für das gemeinsame Umfeld und gibt der lokalen Kunstszene eine sichtbare Plattform.

Da das Projekt finanziell nicht allein aus dem städtischen Haushalt gestemmt werden muss und soll, gilt es nun, frühzeitig die Pflöcke einzuschlagen. Durch eine geschickte Kombination aus Bahn-Beteiligung, NRW-Landesfördermitteln und dem Engagement des örtlichen Mittelstands kann eine tragfähige Finanzierung auf die Beine gestellt werden.

Um für die Umsetzung nach Fertigstellung der jeweiligen Bauabschnitte gewappnet zu sein, 

bitten wir um Einhaltung der Frist bis zum 1. Quartal 2027.