Hitzeschutz an Schulen sichern – Erstellung eines umfassenden Konzepts zur baulichen Klimafolgenanpassung der städtischen Schulgebäude
Antrag:
1. Beauftragung eines Hitzeschutz- und Anpassungskonzepts:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein integriertes Konzept zur Anpassung aller städtischen Schulgebäude an die Folgen des Klimawandels – mit besonderem Schwerpunkt auf anhaltende Hitzeperioden – zu erarbeiten oder zeitnah durch ein qualifiziertes Fachbüro erarbeiten zu lassen.
2. Kernmaßnahmen und Prüfauftrag:
Das Konzept soll konkrete, priorisierte Maßnahmen für die betroffenen Schulstandorte aufzeigen. Hierbei sind insbesondere folgende Bausteine zu prüfen und zu bewerten:
Baulicher und passiver Hitzeschutz: Nachrüstung von außenliegendem Sonnenschutz, Blendschutz und modernen Wärmedämmungen.
Mikroklima und Schulhöfe: Erstellung eines Entsiegelungs- und Begrünungsprogramms für Schulhöfe („Schwammstadt-Prinzip“), Schaffen von Schattenzonen sowie Anpflanzung von Kaskaden- und Regengrün.
Gebäudebegrünung & Lüftung: Prüfung von Dach- und Fassadenbegrünungen zur Kühlung der Gebäudehülle sowie Einsatz energieeffizienter, nachtkühlungsfähiger Lüftungssysteme.
Trinkwasserversorgung: Flächendeckende Bereitstellung von kostenfreien Trinkwasserspendern in Schulgebäuden und Trinkwasserbrunnen auf Schulhöfen.
3. Prioritätenliste und Risikoanalyse:
Die Verwaltung erstellt auf Basis einer energetischen und thermischen Bestandsaufnahme eine Prioritätenliste aller städtischen Schulen (Betroffenheit nach Baujahr, Bauweise, Ausrichtung und Ausstattungsstandard).
4. Fördermittelrecherche:
Die Verwaltung prüft umgehend geeignete Förderprogramme des Landes Nordrhein-Westfalen (z. B. Programme zur Klimafolgenanpassung / Richtlinie Förderbereich Klimaschutz und Klimafolgenanpassung) sowie des Bundes zur Kofinanzierung der baulichen Maßnahmen.
5. Zeitplan & Berichterstattung:
Den Fachausschüssen ist spätestens im I. Quartal 2027 ein Zwischenbericht über die Bestandsaufnahme und die Fördermittelstruktur vorzulegen.
Begründung:
Die Sommer der vergangenen Jahre haben eindringlich gezeigt: Die Folgen des Klimawandels sind in Voerde längst Realität. Extremwetterereignisse und langanhaltende Hitzewellen mit Temperaturen weit über 30 Grad Celsius gehören mittlerweile zur Regelmäßigkeit im Schulalltag.
Unsere Schulgebäude – häufig erbaut in Zeiten, in denen sommerlicher Wärmeschutz eine untergeordnete Rolle spielte – heizen sich stark auf. Dies führt zu massiven Belastungen für die Gesundheit und die Konzentrationsfähigkeit von Schülerinnen, Schülern sowie Lehrkräften.
Der daraus resultierende Unterrichtsausfall („Hitzefrei“) oder die erhebliche Beeinträchtigung des Unterrichtsbetriebs sind aus pädagogischer und gesellschaftlicher Sicht nicht mehr hinnehmbar:
Sicherung des Bildungsauftrags: Nach den Corona-Jahren und den steigenden Anforderungen an den Ganztag müssen wir jeden Unterrichtsausfall vermeiden.
Entlastung von Familien: Verfrühter Unterrichtsschluss stellt berufstätige Eltern regelmäßig vor organisatorische Probleme.
Fürsorgepflicht der Kommune: Als Schulträger tragen wir die Verantwortung für eine gesunde Lern- und Arbeitsumgebung im Sinne des Schulgesetzes NRW (§ 2 SchulG NRW).
Viele Kommunen reagieren bisher rein ad hoc. Als erfahrene Kommunalpolitiker wissen wir jedoch: Ein reines „Symptom-Management“ reicht nicht aus. Wir benötigen eine vorausschauende, systematische Gesamtstrategie. Indem wir Schulgebäude durch nachhaltige, passive Kühl- und Begrünungsmaßnahmen hitzeresistent machen, sichern wir nicht nur den Schulbetrieb, sondern werten zugleich das Mikroklima in unseren Quartieren auf und erhalten den Wert der kommunalen Immobilie.
Durch die gezielte Inanspruchnahme von Fördergeldern des Landes NRW und des Bundes lässt sich der städtische Haushalt dabei spürbar entlasten.
Mit unserem Antrag wollen wir einen Beitrag zum Wohle unserer Kinder, Jugendlicher und Lehrkräfte leisten.